Es war eigentlich nichts anderes zu erwarten.
Längst sind die Zeiten vorbei, wo der Bundesrat ein einheitlich, auftretendes Gremium war. Trotz des zum Teil erkennbaren Willens über den Parteien zu stehen, haben diese in der jüngeren Geschichte durchaus auf Schützenhilfe “ihrer” Bundesräte zählen können.
So ist die Initiative ”Volkssouveränität statt Behördenpropaganda” nicht konform mit der politischen Wirklichkeit. Selbstverständlich versucht der Staat und damit letztendlich die “parteiliche Regierung” auf Bundes, wie auf Kantonsebene, Werbung für ihre Vorlagen zu machen. In Kantonen mit starken bürgerlichen Kräften, ebenso wie in Kantonen mit “linker” Beteiligung, sind solche Vorgänge zu beobachten.
Es ist die Aufgabe der Öffentlichkeit, insbesondere der Medien hier, kontrollierend und wenn notwendig auch rügend, tätig zu sein.
Der Bundesrat von heute ist nicht nur Staatsmann, sondern auch ein Vorzeigeobjekt seiner Partei, das gleiche gilt für Mitglieder von Kantonsregierungen etc.
Auch der Gegenvorschlag wird der Realität, die stark durch die ”Personalisierung” der Politik geprägt ist, nicht gerecht. Nur interessant für Juristen.
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